Workshop & Coaching Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops, Coachings und Events von Sacha Leyendecker und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Sacha Leyendecker (nachfolgend „SL“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.

2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit SL am Set aufhält.

§ 2 Teilnahme

1. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen - soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist - auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.                                                                                                 

2. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.

3. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen von SL oder seinen Erfüllungsgehilfen (Offiziellen) unbedingte Folge zu leisten.

§ 3 Anmeldung / Absage

1. Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per Mail an sacha.leyendecker@gmail.com oder über das jeweilige Formular zum Workshop unter www.sacha-leyendecker.com/workshops-i/ zu erfolgen. Die Zahlung des Teilnahmepreises ist sofort fällig.

2. Bei Absage des Workshops oder Events durch den Teilnehmer - egal aus welchem Grund - besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. SL wird sich allerdings bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.

3. Bei Absage des Coachings / Einzelcoachings - egal aus welchem Grund - durch den Teilnehmer werden folgende Teilnahmebeträge erstattet:

Absage bis 30 Kalendertage vor Coachingbeginn: 50%
Absage bis 14 Kalendertage vor Coachingbeginn: 30%
Absage bis 7 Kalendertage vor Coachingbeginn: 10%

Bei Absage innerhalb von 7 Kalendertagen vor Coachingbeginn oder Nichterscheinen des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises

§ 4 Nutzungsrechte

1. Die Models erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.

2. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nichtakkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet werden. 

§ 5 Making Of Fotos/Videos

1. SL lässt von dem Workshop als solchem nach freiem Ermessen Video und/oder Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden.

2. Jeder Teilnehmer gestattet SL, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. Sie gild jedoch nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person, wie z.B. die Abbildung in entstellender oder kompromittierender Weise, verletzt wird. 

§ 6 Haftung

1. SL übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.

2. Für Sachschäden haftet SL nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von SL oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

3. SL haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet SL für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit SL oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. SL haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines SL zur Last fallenden Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht.

4. SL übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.

5. SL haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweitig geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.

6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 7 Verwarnung / Ausschluss

1. Den Weisungen von SL und / oder seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Workshopregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

2. SL behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop auszuschließen.
                                    
3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.

§ 8 Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit von SL oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von SL ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.

2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.

3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Düren.

Stand: Oktober 2015